Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Job Festival von experience hubs räth UG (haftungsbeschränkt)

1. Veranstalter, Leistungszeitraum, Veranstaltungsort 

Veranstalter des Job Festivals ist die experience hubs räth UG (haftungsbeschränkt) (Adresse: Schöne Aussicht 49, 65193 Wiesbaden), im Folgenden "Veranstalter" genannt. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter und endet mit dem Abschluss der gebuchten Veranstaltung.


2. Teilnahmegebühren und Mehrwertsteuer 

Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet, sofern sie anfällt.


3. Standgrößen, Auf- und Abbau 

Die Mindeststandgröße beträgt 6 m². Eventuelle feste Einbauten oder Pfeiler innerhalb der Standfläche berechtigen nicht zur Preisminderung. Die reguläre Aufbauhöhe beträgt 2,5 m, höhere Konstruktionen bedürfen einer Genehmigung. Der Stand muss eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn fertiggestellt sein. 

Der Erfolg der Veranstaltung hängt u.a. davon ab, dass alle Aussteller während der gesamten Dauer der Veranstaltung den Betrieb ihrer Stände aufrechterhalten. Daher ist es dem Aussteller untersagt, seinen Stand vor Beendigung der Veranstaltung ganz oder teilweise abzubauen oder zu räumen. Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Aussteller gegenüber dem Veranstalter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 € netto.

Der Messe- und Ausstellungsstand ist im ursprünglichen Zustand, spätestens zum für die Beendigung des Abbaus festgesetzten Termins, zurückzugeben. Nach diesem Zeitpunkt befindet sich der Aussteller automatisch mit der Rückgabe in Verzug, es sei denn, der verspätete Abbau ist nicht von ihm zu vertreten. Nach Beendigung des für den Abbau festgesetzten Termins werden nicht abgebaute Stände oder nicht abgefahrene Messe-/Ausstellungsgüter vom Veranstalter ohne weitere Mahnung auf Kosten des Ausstellers entfernt unter Ausschluss der Haftung für Verlust und Beschädigung, es sei denn, dem Veranstalter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Standbau und -gestaltung müssen den gesetzlichen Vorschriften und den besonderen Vorschriften der jeweiligen Messe, insbesondere den Brandschutz-, Bauordnungs- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen, entsprechen. Der Veranstalter kann die Beseitigung von Ausstellungsgut verlangen, welches eine erhebliche Störung des Messebetriebes oder eine Gefährdung der Sicherheit von Ausstellern und/oder Besuchern herbeiführen könnte. Kommt der Aussteller diesem Verlangen trotz Mahnung nicht unverzüglich nach, so ist der Veranstalter berechtigt, die beanstandeten Ausstellungsstücke auf Kosten und Gefahr des Ausstellers beseitigen zu lassen. 


4. Werbung 

Werbemaßnahmen müssen im Rahmen der Veranstaltungsvorgaben erfolgen. Insbesondere sind nur genehmigte akustische und optische Vorführungen erlaubt. Werbematerial darf nur am eigenen Stand verteilt werden.


5. Bildrechte 

Der Veranstalter ist berechtigt, Fotos, Videos und sonstige Aufnahmen der Veranstaltung für eigene Werbezwecke zu nutzen. Die Zustimmung hierzu wird mit der Anmeldung erteilt. Eigene Foto- oder Filmaufnahmen der Aussteller bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Veranstalter.


6. Anmeldung und Teilnahme 

Die Anmeldung zur Teilnahme ist verbindlich und erfolgt durch Einsendung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars oder durch Nutzung der Online-Buchungssysteme des Veranstalters. 

Die Angaben auf diesem Formular bzw. der vom Veranstalter vorgegebenen anderen Online-Buchungsmöglichkeiten werden vom Veranstalter unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes im automatisierten Verfahren gespeichert und im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben an Dritte übermittelt. Die Anmeldung ist, unabhängig von der Zulassung, für Sie bindend, sie kann nicht mit Bedingungen und Vorbehalten versehen werden


7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Bei kurzfristigen Buchungen können kürzere Zahlungsfristen gelten. Vertragspartner und Rechnungsempfänger ist der Besteller. Eine Teilung der Rechnung an mehrere Unteraussteller sowie nachträgliche Rechnungsänderungen werden mit einer Aufwandspauschale i. H. von 20 € pro Rechnung berechnet.

Verzugszinsen werden für Entgeltforderungen mit 9 Prozentpunkten und im Übrigen mit 5 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz gem. § 288 BGB berechnet. Falls der Veranstalter einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Aussteller bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Aussteller kann sich außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters vom Vertrag lösen. Der Veranstalter kann die Erteilung der Zustimmung davon abhängig machen, ob der gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann. Die erfolgte Neuvermietung gilt dabei als Erteilung der Zustimmung, der (Erst-) Aussteller hat jedoch die Differenz zwischen der mit ihm vereinbarten und der durch die Neuvermietung erzielten Miete sowie die beim Veranstalter aufgrund der Neuvermietung entstandenen Kosten zu tragen. Tritt der Aussteller unberechtigt von einem Vertrag zurück, so kann der Veranstalter unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, mindestens 30 Prozent der Miete für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dieser Prozentsatz erhöht sich auf bis zu 100 % bei einem Rücktritt des Ausstellers in den wie folgt genannten Zeiträumen:

nach Vertragsabschluss 30%

6 Monate vor Veranstaltungstermin: 50%

4 Monate vor Veranstaltungstermin: 75%

3 Monate vor Veranstaltungstermin: 100%

Dem Aussteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten, während dem Veranstalter die Möglichkeit unbenommen bleibt, einen höheren Schaden geltend zu machen. Sollte der Stand nicht anderweitig vermietet werden können, so ist der Veranstalter berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes der Veranstaltung einen anderen Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen, oder den Stand in anderer Weise zu nutzen. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Minderung der Standmiete. Der Veranstalter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Aussteller, trotz zweifacher Mahnung, offen stehende Rechnungsbeträge nicht bezahlt. In diesem Fall bleibt der Aussteller zur Zahlung der der Standmiete verpflichtet.

Promocodes sind Gutschein-Codes, die vom Veranstalter für eine bestimmte Person oder Personengruppe und/oder mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben werden und zu einer Reduzierung des Preises im Bestellvorgang führen. Indem im Bestellvorgang ein Promocode verwendet wird, erklärt der Aussteller, zur Verwendung des Promocodes berechtigt zu sein.

Der Verkauf oder die sonstige Weitergabe von Promocodes an Dritte außerhalb des vom Veranstalter vorgegebenen Verwendungszwecks (zusammen auch die „Weitergabe“) ist untersagt. Einmalig nutzbare Promocodes verlieren bei Weitergabe ihre Gültigkeit und berechtigen nicht mehr zur Nutzung für Tickets im Bestellprozess. Durch entsprechende ungültige Promocodes generierte Tickets für das Job Festival berechtigen nicht zum Einlass zum entsprechenden Event. 

Werden Promocodes missbräuchlich verwendet, ist der Veranstalter berechtigt, den mittels des Promocodes getätigten Kauf bis zum Ende des Events zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht) und rückabzuwickeln. Eine missbräuchliche Verwendung liegt vor, wenn ein Promocode nicht von der vorgesehenen Person oder Personengruppe oder für den vom Veranstalter vorgegebenen Verwendungszweck verwendet wird oder nicht auf dem vom Veranstalter vorgesehenen Weg dem Nutzer zur Kenntnis gelangt (z.B. durch Verkauf oder andere Weitergabe, Veröffentlichung, ein öffentliches oder nichtöffentliches Teilen in sozialen Netzwerken oder über andere Kanäle durch Dritte, zusammen die „missbräuchliche Verbreitung“). Wird dem Veranstalter eine missbräuchliche Verbreitung eines bestimmten, mehrfach nutzbaren Promocodes bekannt, wird die missbräuchliche Verwendung des entsprechenden Promocodes durch jeden Nutzer widerleglich vermutet. Ebenso kann der Veranstalter bei einer missbräuchlichen Verbreitung oder missbräuchlichen Verwendung die Nutzung des betreffenden Promocodes insgesamt vorzeitig einstellen oder sonst untersagen.

8. Zulassung, Standplatzvergabe, Untervermietung 

Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung der Teilnehmer nach eigenem Ermessen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme. Die finale Platzierung der Stände obliegt dem Veranstalter. 

Eine vollständige oder teilweise Untervermietung des Standes sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen Dritter bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Bei nicht genehmigter Untervermietung, sonstiger Überlassung von Standflächen an Dritte bzw. ungenehmigten Anbieten oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen verpflichtet sich der Aussteller, den störenden Zustand unverzüglich nach Aufforderung zu beseitigen. Der Aussteller hat in diesem Fall außerdem eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Standmiete zu bezahlen. Bei nicht genehmigter Untervermietung bzw. Weitergabe an Dritte sind, sofern der Veranstalter nicht Räumung des Standes durch den Untermieter verlangt, vom Aussteller 50 Prozent der Standmiete zusätzlich zu entrichten.


9. Stornierung und Verlegung der Veranstaltung 

Der Veranstalter kann den Termin oder Ort der Veranstaltung aus wichtigen Gründen verlegen. Eine mehrmalige Verlegung innerhalb von 24 Monaten ist möglich und berechtigt nicht zur kostenfreien Stornierung. Eine Stornierung seitens des Teilnehmers ist ausgeschlossen.


10. Hausrecht und Ausschluss von Teilnehmern 

Der Veranstalter übt das Hausrecht aus und kann Teilnehmer oder Aussteller ausschließen, die gegen geltende Vorschriften oder Veranstaltungsregeln verstoßen.


11. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten zur Abwicklung der Ticketbestellung und des Events. Um einen höchstmöglichen Sicherheitsstandard zu erreichen, setzt der Veranstalter ein sicheres Übertragungsverfahren für die Übertragung von Ausstellerdaten ein. Die relevanten Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

Bei einer Bewerbung für eine Masterclass werden Vor- und Nachname, Unternehmen und Position des Bewerbers an den jeweiligen Redner der Masterclass zwecks Auswahl übermittelt. Alles weitere kann in unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.

Der Veranstalter ist berechtigt, die von dem Aussteller erhobenen Daten an mit der Durchführung der Serviceleistung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.

Sofern und soweit der Aussteller / Besucher darin eingewilligt hat, können die vom Besucher angegebenen Daten auch zu Werbezwecken vom Veranstalter genutzt oder Dritten (etwa Aussteller) übermittelt werden. Der Besucher kann seine Einwilligung dabei jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen (E-Mail an: hallo@experiencehubs.de).

12. Haftung und Versicherung 

Der Veranstalter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Teilnehmer. Aussteller haften für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen verursachen.


13. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

Gerichtsstand ist Wiesbaden. Es gilt deutsches Recht.


14. Schlussbestimmungen 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Abweichungen und mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform, möglich auch als E-Mail oder digitale Vereinbarung.


Stand: 12. März 2025